Pflegebox beantragen - Antrag & Infos zur Kostenübernahme

Hygiene in der Pflege ist das A und O. Damit diese gewährleistet ist, haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad Anspruch auf die Kostenübernahme von körpernahen Pflegehilfsmitteln. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel.

Auch Esslätzchen, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen gehören dazu und erleichtern den Pflegepersonen den Pflegealltag. Unternehmen wie die PflegeBox haben sich auf diese Produkte spezialisiert und übernehmen alle Formalitäten mit der Pflegekasse. Ein Antrag genügt. Dadurch bleibt der Aufwand für PflegeBox-Kunden so gering wie möglich, was den Pflegealltag enorm erleichtert. Das Team der PflegeBox liefert die Pflegehilfsmittel in regelmäßigen Abständen zuzahlungsfrei monatlich nach Hause.

Je nach Pflegesituation stehen sechs verschiedene Varianten der PflegeBox zur Auswahl, die sich nach den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen richten.

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Warum ist die PflegeBox zuzahlungsfrei?

Die PflegeBox basiert auf dem § 40 SGB XI. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1-5) und ihre private Pflegeperson einen Anspruch auf 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch pro Monat. Dieser Betrag wird auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.

Privat Versicherte gehen in Vorleistung und beantragen die Erstattung der Kosten der PflegeBox bei ihrer Pflegekasse selbst.

Was ist das Besondere an der PflegeBox?

Die PflegeBox bietet einen Rund-um-Service an. Interessierte müssen lediglich den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die PflegeBox senden. Um die Beantragung, die Bewilligung und die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse kümmert sich die PflegeBox. Dadurch bleibt der Aufwand für PflegeBox-Kunden so gering wie möglich und ihr Pflegealltag wird enorm erleichtert.

1. Antrag per Klick herunterladen

2. Ausfüllen & absenden

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