URLAUBSBETREUUNG ZUR ENTLASTUNG DER ANGEHÖRIGEN WÄHREND DER URLAUBSZEIT

Viele Angehörige übernehmen selber die Betreuung von pflegebedürftigen Senioren, um ihnen weiterhin ein Leben in den eigenen vier Wänden und den Umgang mit vertrauten Menschen zu ermöglichen. Diese Art der häuslichen Betreuung ist für die Familienmitglieder oftmals eine kräftezehrende Aufgabe, vor allem wenn ein hohes Maß an Unterstützung zur Alltagsbewältigung notwendig ist.

Deshalb benötigen pflegende Angehörige zwischendurch einen Erholungsurlaub, um neue Kraft zu schöpfen. Da die älteren Familienmitglieder aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht alleine bleiben können, muss während der Urlaubszeit der Angehörigen eine Urlaubsbetreuung (auch Urlaubsbegleitung genannt) organisiert werden.

Urlaubsbetreuung

Verhinderungspflegegeld

Der Zeitraum, in der eine Ersatzbetreuung für pflegebedürftige Familienmitglieder in Anspruch genommen wird, kann als Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Die Kasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege bzw. für eine Ersatzpflegekraft für maximal vier Wochen im Jahr, wenn die Angehörigen wegen eines Urlaubs oder im Krankheitsfall die Pflege nicht selber gewährleisten können. Voraussetzung für eine Zahlung des Verhinderungspflegegeldes ist, dass der Angehörige seit mindestens sechs Monaten die Pflege leistet.

Möglichkeiten für eine Urlaubsbetreuung

Für eine Urlaubsbetreuung gibt es unterschiedliche Formen. Beispielsweise können sich andere Verwandte oder Freunde um die pflegebedürftige Person kümmern. Dies ist allerdings zumeist nur eine kurzfristige Lösung. Für einen längeren Zeitraum kann auch ein ambulanter Pflegedienst die alltägliche Versorgung übernehmen. Eine weitere Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.

Viele Senioren bevorzugen jedoch eine Betreuung in ihrem gewohnten Umfeld mit einer festen Bezugsperson. Während Pflegekräfte in einem Seniorenheim oder die Angestellten eines Pflegedienstes häufig wechseln und vielfach wenig Zeit mitbringen, entspricht das Modell der sogenannten 24 Stunden Urlaubsbetreuung diesen Bedürfnissen und stellt damit eine gute Alternative zu den genannten Betreuungsformen dar.

24 Stunden Urlaubsbetreuung

Während die Angehörigen eine Auszeit zur Erholung nehmen, zieht eine Betreuungsperson in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und ist rund um die Uhr als ein verlässlicher Ansprechpartner vor Ort. Die sogenannte 24 Stunden Pflegekraft kann stärker auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse der Senioren eingehen und gewährleistet eine individuelle Betreuung. Somit kommt diese Form der Urlaubsbetreuung bzw. Urlaubsbegleitung einer Versorgung durch die Angehörigen sehr nah.

Je nach dem Grad der Hilfsbedürftigkeit leistet eine Betreuungsperson Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich und übernimmt einfache pflegerische Tätigkeiten. Da die Ausbildung der Betreuungspersonen in Deutschland rechtlich nicht anerkannt wird, dürfen sie jedoch keine medizinischen Maßnahmen vornehmen. Falls auch eine medizinische Versorgung notwendig ist, empfiehlt es sich, zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Das Modell der sogenannten 24 Stunden Betreuung bietet sich nicht nur als Urlaubsbetreuung bzw. Urlaubsbegleitung an. Es ist auch eine generelle Alternative zu stationären Einrichtungen, wenn die Angehörigen den zeitlichen und pflegerischen Aufwand nicht mehr alleine bewältigen können.