Arbeitgebermodell

Das Arbeitgebermodell ist eines von drei Modellen in der sogenannten 24 Stunden Betreuung von Senioren im eigenen Zuhause. Dabei schließt eine Familie mit der Betreuungsperson ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und wird somit zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Neben dem Verwaltungsaufwand bedeutet dies vor allem, dass die Familien die volle Verantwortung eines Arbeitgebers tragen und z. B. für die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch oder Mutterschutz sorgen müssen. Unserer Einschätzung nach kommt diese Modell für ausgewählte Betreuungssituationen in Frage, bei denen bspw. Bereitschaftszeiten in der Nacht ausgeschlossen werden können.

Wir von Linara helfen Ihnen dabei, passende Betreuungspersonen zu finden und unterstützen Sie bei der Organisation des Arbeitgebermodells.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die zentrale Vereinbarung zwischen der Betreuungsperson als Arbeitnehmerin (AN) und dem Kunden/Haushalt als Arbeitgeber(AG). Grundsätzlich gilt dafür das deutsches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Mit dem Arbeitsvertrag ist die Betreuungsperson aus Osteuropa sozial abgesichert (z.B. Kranken-/ Rentenversicherung) und es besteht für beide Seiten eine gute Basis für eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen dem AG und dem AN ausgehandelt. In ihm werden insbesondere folgende Punkte vereinbart:

  • Art der Tätigkeit, Beschäftigungsdauer, Kündigungsfristen, Probezeit
  • Arbeitszeiten und Vergütung, Urlausregelung
  • Unterkunft und Verpflegung und Reisekosten

Bei der Festlegung des Arbeitslohns müssen selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn eingehalten werden.

Der weitere Ablauf

Falls Sie sich für 24 Stunden Betreuung unter Anwendung des Arbeitgebermodells interessieren, helfen wir Ihnen gerne weiter.

  1. Zunächst einmal beraten wir Sie gern dazu, ob das Arbeitgebermodell aus unserer Sicht für Ihre Betreuungssituation geeignet ist. Dieses Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

  2. Anschließend füllen Sie mit unserer Unterstützung unsere Bedarfsanalyse aus: Was müssen wir über die zu betreuende(n) Person(en) und das häusliche Umfeld wissen, um eine passende Betreuungsperson zu finden?

  3. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines geeigneten Arbeitsvertrages.

  4. Zuletzt erfolgt die Anmeldung ihrer Betreuungsperson bei der Krankenkasse und Sozialversicherungen, entweder direkt durch Sie oder einen spezialisierten Steuerberater.

Hinweis: Für die Durchführung einer sach- und fachgerechten Lohnbuchhaltung empfehlen wir, einen Steuerberater zu beauftragen (ggf. können wir Ihnen eine entsprechende Empfehlung geben, rufen Sie uns an!).